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Slowmo
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Evil Hordak schrieb am  16.07.2024 um  16:48

Slowmo schrieb am  12.07.2024 um  11:52
Danke -

Jetzt gerade habe ich den Anruf vom Zollbeamten bekommen, das die Bezirksregierung Düsseldorf, wo das Paket ja jetzt zur weiteren Besichtigung lag, die Einfuhr verweigert bzw. ablehnt wegen diversen Sicherheitsmängeln (die genauen Gründe werde ich sehen wenn ich das Schreiben hier vorliegen habe) -

Ich bin fassungslos und verspüre einen Zorn wie selten - Es ist nicht mehr begreiflich für mich, wie willkürlich man den Launen und Nichtkompetenzen von irgendwelchen Leuten mit Allmachtsphantasien ausgesetzt ist (anders kann ich mir es nicht mehr erklären)

Es geht um 4 Motu Origins + 6 Turtles of Grayskull, die hier ohne weiteres im Einzelhandel hängen tonnenweise......Wie können solche Entscheidungen so willkürlich sein...Wie kann von einem der grössten Spielzeughersteller Ware tausendfach im Einzelhandel hängen und irgendein Zollbeamter verweigert die Einfuhr aufgrund von persönlichen Bewertungen und Interpretationen

Hat irgendjemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Lohnt es sich gegen einen Zollbescheid Einspruch zu erheben - Gibt es von BBTS Gutschriften wenn Pakete zurückgehe?
Zu allem Überfluss bin ich ja auch weiterhin gezwungen mich damit zu beschäftigen ...Wenn es irgendwie doch noch klappen sollte, kann ich den ganzen ZollanmeldeSch**** nochmal komplett neu machen und bei der Behörde antanzen bzgl. Auslöse


Da können wir uns zusammentun. Ich habe nun auch den Brief vom Zoll bekommen bezüglich meiner einbehaltenen Warhammer 40k Figur:
"nach Prüfung durch die zuständige Marktüberführungsbehöde (hier: Regierung von Oberbayern) auf Zulässigkeit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wurde festgestellt, dass es sich bei nachfolgen aufgeführter Ware um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt".

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mich auf EU Richtlinie 2009/48/EG berufen:

ANHANG I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis
angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie
gehören:

a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
e) Nachahmungen echter Schusswaffen.

Mit welcher Begründung wurde denn argumentiert bzw. die Einfuhr verweigert ?



Bei mir kam auch der Brief heute an- Ist vielleicht auch für andere interessant -
Wie gesagt..es geht um MOTU Origins & Turtles of Grayskull (auf US-Karte)

Die Produkte gelten als Spielzeug gemäß Paragraph 2 Nr. 24a der 2. ProdSV. Daher müssen alle Anforderungen der 2. ProdSV i.V. m. der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllt werden

Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich soweit ersichtlich folgende Mängel:

1..... Auf dem Spielzeug fehlen der Name und die Kontaktanschrift des Einführers.
- Gemäß Paragraph 6 Abs. 5 Satz 2 der 2. ProdSV gilt Paragraph 4 Abs. 2 Satz 1 der 2.ProdSV für den Einführer entsprechend


2. Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache fehlen
- Gemäß Paragraph 4 Abs. 3 Satz 1 der 2. Prod.SV müssen die Hersteller beim Inverkehrbringen eines Spielzeugs die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.



Ich bin mir noch nicht sicher, was ich machen werde..seh aber kaum eine Chance, da ich nicht wüsste worauf ich mich beim Einspruch berufen könnte. Ich verstehe auch nicht so ganz, warum da dauernd mit dem "Inverkehrbringen" argumentiert wird. Ich bin Sammler und habe diese Käufe privat getätigt und nicht gewerblich zum Weiterverkauf. Es ist einfach frustrierend.

Geschrieben am  16.07.2024 um  18:30 Uhr
SyKlone
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Evil Hordak schrieb am  16.07.2024 um  16:48

Slowmo schrieb am  12.07.2024 um  11:52
Danke -

Jetzt gerade habe ich den Anruf vom Zollbeamten bekommen, das die Bezirksregierung Düsseldorf, wo das Paket ja jetzt zur weiteren Besichtigung lag, die Einfuhr verweigert bzw. ablehnt wegen diversen Sicherheitsmängeln (die genauen Gründe werde ich sehen wenn ich das Schreiben hier vorliegen habe) -

Ich bin fassungslos und verspüre einen Zorn wie selten - Es ist nicht mehr begreiflich für mich, wie willkürlich man den Launen und Nichtkompetenzen von irgendwelchen Leuten mit Allmachtsphantasien ausgesetzt ist (anders kann ich mir es nicht mehr erklären)

Es geht um 4 Motu Origins + 6 Turtles of Grayskull, die hier ohne weiteres im Einzelhandel hängen tonnenweise......Wie können solche Entscheidungen so willkürlich sein...Wie kann von einem der grössten Spielzeughersteller Ware tausendfach im Einzelhandel hängen und irgendein Zollbeamter verweigert die Einfuhr aufgrund von persönlichen Bewertungen und Interpretationen

Hat irgendjemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Lohnt es sich gegen einen Zollbescheid Einspruch zu erheben - Gibt es von BBTS Gutschriften wenn Pakete zurückgehe?
Zu allem Überfluss bin ich ja auch weiterhin gezwungen mich damit zu beschäftigen ...Wenn es irgendwie doch noch klappen sollte, kann ich den ganzen ZollanmeldeSch**** nochmal komplett neu machen und bei der Behörde antanzen bzgl. Auslöse


Da können wir uns zusammentun. Ich habe nun auch den Brief vom Zoll bekommen bezüglich meiner einbehaltenen Warhammer 40k Figur:
"nach Prüfung durch die zuständige Marktüberführungsbehöde (hier: Regierung von Oberbayern) auf Zulässigkeit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wurde festgestellt, dass es sich bei nachfolgen aufgeführter Ware um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt".

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mich auf EU Richtlinie 2009/48/EG berufen:

ANHANG I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis
angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie
gehören:

a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
e) Nachahmungen echter Schusswaffen.

Oh man das tut mir echt leid für dich. Ich hoffe das Du mit den makrierten Punkten noch etwas erreichen kannst.
Ich frage mich auch was der Zoll als Grund sieht, warum es nicht "EU-Konform" ist bzw deren Richtlinien entspricht.

Wurde da ein genauer Grund genannt ? Fehlende Produktbezeichnungen oder Siegel ?

Ich drücke Dir die Daumen !
------------------
Sy-Klone

Geschrieben am  16.07.2024 um  21:16 Uhr
SyKlone
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Slowmo schrieb am  16.07.2024 um  18:30

Evil Hordak schrieb am  16.07.2024 um  16:48
Da können wir uns zusammentun. Ich habe nun auch den Brief vom Zoll bekommen bezüglich meiner einbehaltenen Warhammer 40k Figur:
"nach Prüfung durch die zuständige Marktüberführungsbehöde (hier: Regierung von Oberbayern) auf Zulässigkeit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wurde festgestellt, dass es sich bei nachfolgen aufgeführter Ware um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt".

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mich auf EU Richtlinie 2009/48/EG berufen:

ANHANG I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis
angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie
gehören:

a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
e) Nachahmungen echter Schusswaffen.

Mit welcher Begründung wurde denn argumentiert bzw. die Einfuhr verweigert ?



Bei mir kam auch der Brief heute an- Ist vielleicht auch für andere interessant -
Wie gesagt..es geht um MOTU Origins & Turtles of Grayskull (auf US-Karte)

Die Produkte gelten als Spielzeug gemäß Paragraph 2 Nr. 24a der 2. ProdSV. Daher müssen alle Anforderungen der 2. ProdSV i.V. m. der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllt werden

Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich soweit ersichtlich folgende Mängel:

1..... Auf dem Spielzeug fehlen der Name und die Kontaktanschrift des Einführers.
- Gemäß Paragraph 6 Abs. 5 Satz 2 der 2. ProdSV gilt Paragraph 4 Abs. 2 Satz 1 der 2.ProdSV für den Einführer entsprechend


2. Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache fehlen
- Gemäß Paragraph 4 Abs. 3 Satz 1 der 2. Prod.SV müssen die Hersteller beim Inverkehrbringen eines Spielzeugs die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.



Ich bin mir noch nicht sicher, was ich machen werde..seh aber kaum eine Chance, da ich nicht wüsste worauf ich mich beim Einspruch berufen könnte. Ich verstehe auch nicht so ganz, warum da dauernd mit dem "Inverkehrbringen" argumentiert wird. Ich bin Sammler und habe diese Käufe privat getätigt und nicht gewerblich zum Weiterverkauf. Es ist einfach frustrierend.
Inverkehrbringen kann unterschiedliche Gründe haben.

Produktsicherheit, Patentrecht uvm.

Ich hätte jetzt auf Fehlende Kennzeichnung getrippt. Ich hab mir gerade mal ein paar Origins und ToG Figuren angesehen. Dort findet man z.B. das CE Siegel.
Interessanterweise ist Extendar welcher direkt von MC kommt ohne CE Siegel versehen.
Ich glaube da haben wir Glück gehabt denn ohne das Zeichen dürfte es in der EU meines Wissens nach nicht verkauft werden.

------------------
Sy-Klone

Geschrieben am  16.07.2024 um  21:24 Uhr
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SyKlone schrieb am  16.07.2024 um  21:24

Slowmo schrieb am  16.07.2024 um  18:30
Mit welcher Begründung wurde denn argumentiert bzw. die Einfuhr verweigert ?



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Die Produkte gelten als Spielzeug gemäß Paragraph 2 Nr. 24a der 2. ProdSV. Daher müssen alle Anforderungen der 2. ProdSV i.V. m. der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllt werden

Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich soweit ersichtlich folgende Mängel:

1..... Auf dem Spielzeug fehlen der Name und die Kontaktanschrift des Einführers.
- Gemäß Paragraph 6 Abs. 5 Satz 2 der 2. ProdSV gilt Paragraph 4 Abs. 2 Satz 1 der 2.ProdSV für den Einführer entsprechend


2. Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache fehlen
- Gemäß Paragraph 4 Abs. 3 Satz 1 der 2. Prod.SV müssen die Hersteller beim Inverkehrbringen eines Spielzeugs die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.



Ich bin mir noch nicht sicher, was ich machen werde..seh aber kaum eine Chance, da ich nicht wüsste worauf ich mich beim Einspruch berufen könnte. Ich verstehe auch nicht so ganz, warum da dauernd mit dem "Inverkehrbringen" argumentiert wird. Ich bin Sammler und habe diese Käufe privat getätigt und nicht gewerblich zum Weiterverkauf. Es ist einfach frustrierend.
Inverkehrbringen kann unterschiedliche Gründe haben.

Produktsicherheit, Patentrecht uvm.

Ich hätte jetzt auf Fehlende Kennzeichnung getrippt. Ich hab mir gerade mal ein paar Origins und ToG Figuren angesehen. Dort findet man z.B. das CE Siegel.
Interessanterweise ist Extendar welcher direkt von MC kommt ohne CE Siegel versehen.
Ich glaube da haben wir Glück gehabt denn ohne das Zeichen dürfte es in der EU meines Wissens nach nicht verkauft werden.

Die Mattel Creations-Figuren auf Karte haben das CE-Zeichen auf dem Mailer, die Deluxe-Figuren auf der Unterseite der Box.
------------------
Zehn Jahre MotU-Statuen von Sideshow: https://bit.ly/10jahresideshowmotu

Geschrieben am  16.07.2024 um  21:43 Uhr
Slowmo
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Slowmo schrieb am  16.07.2024 um  18:30

Evil Hordak schrieb am  16.07.2024 um  16:48
Da können wir uns zusammentun. Ich habe nun auch den Brief vom Zoll bekommen bezüglich meiner einbehaltenen Warhammer 40k Figur:
"nach Prüfung durch die zuständige Marktüberführungsbehöde (hier: Regierung von Oberbayern) auf Zulässigkeit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wurde festgestellt, dass es sich bei nachfolgen aufgeführter Ware um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt".

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und mich auf EU Richtlinie 2009/48/EG berufen:

ANHANG I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis
angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie
gehören:

a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
e) Nachahmungen echter Schusswaffen.

Mit welcher Begründung wurde denn argumentiert bzw. die Einfuhr verweigert ?



Bei mir kam auch der Brief heute an- Ist vielleicht auch für andere interessant -
Wie gesagt..es geht um MOTU Origins & Turtles of Grayskull (auf US-Karte)

Die Produkte gelten als Spielzeug gemäß Paragraph 2 Nr. 24a der 2. ProdSV. Daher müssen alle Anforderungen der 2. ProdSV i.V. m. der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllt werden

Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich soweit ersichtlich folgende Mängel:

1..... Auf dem Spielzeug fehlen der Name und die Kontaktanschrift des Einführers.
- Gemäß Paragraph 6 Abs. 5 Satz 2 der 2. ProdSV gilt Paragraph 4 Abs. 2 Satz 1 der 2.ProdSV für den Einführer entsprechend


2. Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache fehlen
- Gemäß Paragraph 4 Abs. 3 Satz 1 der 2. Prod.SV müssen die Hersteller beim Inverkehrbringen eines Spielzeugs die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.



Ich bin mir noch nicht sicher, was ich machen werde..seh aber kaum eine Chance, da ich nicht wüsste worauf ich mich beim Einspruch berufen könnte. Ich verstehe auch nicht so ganz, warum da dauernd mit dem "Inverkehrbringen" argumentiert wird. Ich bin Sammler und habe diese Käufe privat getätigt und nicht gewerblich zum Weiterverkauf. Es ist einfach frustrierend.
1..... Auf dem Spielzeug fehlen der Name und die Kontaktanschrift des Einführers.
- Gemäß Paragraph 6 Abs. 5 Satz 2 der 2. ProdSV gilt Paragraph 4 Abs. 2 Satz 1 der 2.ProdSV für den Einführer entsprechend

2. Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache fehlen
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Das sind die beiden Punkte, die bei mir bemängelt wurden.

ich habe mir gerade mal die internationalen Karten angeschaut, so wie sie in Smythtoys rumhängen - die bemängelten Punkte sind dort meines Erachtens auch nicht zu finden und dürften dann eigentlich hier auch nicht rumhängen..

Geschrieben am  16.07.2024 um  21:57 Uhr
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@Slomo & SyKlone:
Bei mir wurde bemängelt, dass die Figur keine CE-Kennzeichnung hat. Die Zollbeamtin meinte noch: "Wir wissen natürlich und glauben Ihnen, dass Sie Sammler sind und diese Figur nicht als Spielzeug behandeln, wir stufen sie jedoch trotzdem als Spielzeug ein"
Nach der Richtlinie muss der Artikel aber keine Kennzeichnung besitzen, wenn sich auf der Verpackung ein entsprechender Hinweis findet, dass es sich nicht um ein Spielzeug handelt.

Diese Zollwillkür ist einfach ein totaler Mist.
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Ihr wollt euren Sieg über eure Feinde angemessen feiern? Dann greift zu den Bieren der Masters of the Brewniverse! Genießt unser Gebräu aus den Helmen eurer Feinde oder direkt aus der Flasche! Ich bin Beer-Ro, Hopfenmeister und Gerstenmagier!

Geschrieben am  17.07.2024 um  12:46 Uhr
Tjodalf
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Ich hab jetzt, seit langem wieder mal, auch beim BBTS bestellt (ToG Wave 4 und Reptilax). Mal schaun, ob das bei uns in AT auch so kompliziert wird.
Bislang war immer brav zu zahlen und 1x durfte ich 24 Euro Strafe/Lagergebühr zahlen, weil die Versandfirma vom BBTS die Zollerklärung nicht (oder nicht richtig) ausgefüllt hat...
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Geschrieben am  17.07.2024 um  12:48 Uhr
snikt
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Ich hoffe, dass sich die Zoll-Probleme für Euch regeln und entspannen. Unnötig und nervig sowas...

Immerhin: Man hört von immer mehr Paketen, die wieder ohne Anecken durchgehen. War vielleicht nur ein EM-Special des Zolls?

Geschrieben am  17.07.2024 um  13:01 Uhr
Mandrez
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Junge,Junge, da bekommt man ja schon fast Alpträume.
Bei mir warten noch über 20 POL-Figuren auf Versand.

Geschrieben am  17.07.2024 um  18:32 Uhr
katzenbisi
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Mandrez schrieb am  17.07.2024 um  18:32
Junge,Junge, da bekommt man ja schon fast Alpträume.
Bei mir warten noch über 20 POL-Figuren auf Versand.
Warum warten die noch? Das gibt doch mindestens schon 2 Pakete
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Geschrieben am  17.07.2024 um  19:39 Uhr
katzenbisi
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@ Masterverse Skeletor mit Thron:

Der wurde mir heute als Collectors Grade gestrichen. Daher würde mich mal interessieren, ob das bei euch auch der Fall ist.

Entweder das Set wird gar nicht als CG ausgeliefert oder da werden selektive Vorbestellungen zurückgestuft. Das hatte ich schonmal beim Origins Sssqueeze.
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Geschrieben am  17.07.2024 um  19:41 Uhr
Shalamar
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Der kommt sicher und Standard weiter bei mir drin.

Vermutlich Anzahl CG falsch kalkuliert, hast du eine Mail mit Begründung bekommen?

Geschrieben am  17.07.2024 um  19:45 Uhr  |  Zuletzt geändert am 17.07.2024 -19:46 Uhr
katzenbisi
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Shalamar schrieb am  17.07.2024 um  19:45
Der kommt sicher und Standard weiter bei mir drin.

Vermutlich Anzahl CG falsch kalkuliert, hast du eine Mail mit Begründung bekommen?
Anscheinend soll CG überhaupt nicht verfügbar sein:

Unfortunately, Collector Grade will not be available, so we have changed your Pre-order to Standard Grade.



Es könnte natürlich sein, dass die OVP keine derartige Schutzverpackung benötigt und deswegen der Aufwand mit CG nicht extra betrieben wird.
Bei den Origins wurde das bei den Fahrzeugen teils unterschiedlich gehandhabt, obwohl deren OVPs ziemlich ähnlich aufgebaut sind.
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Geschrieben am  17.07.2024 um  20:08 Uhr
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katzenbisi schrieb am  17.07.2024 um  20:08

Shalamar schrieb am  17.07.2024 um  19:45
Der kommt sicher und Standard weiter bei mir drin.

Vermutlich Anzahl CG falsch kalkuliert, hast du eine Mail mit Begründung bekommen?
Anscheinend soll CG überhaupt nicht verfügbar sein:

Unfortunately, Collector Grade will not be available, so we have changed your Pre-order to Standard Grade.



Es könnte natürlich sein, dass die OVP keine derartige Schutzverpackung benötigt und deswegen der Aufwand mit CG nicht extra betrieben wird.
Bei den Origins wurde das bei den Fahrzeugen teils unterschiedlich gehandhabt, obwohl deren OVPs ziemlich ähnlich aufgebaut sind.
oder die OVP ist so ungünstig dimensioniert, dass CG Umverpackungen zu teuer kämen.
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Geschrieben am  17.07.2024 um  20:51 Uhr
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Ja, da gabs paar Sachen, wo von Anfang an kein CG angeboten wurde, ich glaube u.a. das 4er Snake Set und auch Fahrzeuge

Geschrieben am  17.07.2024 um  21:56 Uhr  |  Zuletzt geändert am 17.07.2024 -22:19 Uhr
katzenbisi
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oder die OVP ist so ungünstig dimensioniert, dass CG Umverpackungen zu teuer kämen.


Das könnte durchaus sein, dass es an dem Format selbst liegt. Oder dass die OVP selbst rein quaderförmig und robust genug ist, um diese nicht extra als CG vertreiben zu müssen, damit sie im guten Zustand ankommen wird.





Ja, da gabs paar Sachen, wo von Anfang an kein CG angeboten wurde, ich glaube u.a. das 4er Snake Set und auch Fahrzeug


Das 4er Snake Set gab es tatsächlich als CG, obwohl die Box selbst robust und unempfindlich wirkt, da keine abstehende Flap oder ein offener Blister vorhanden ist. Aber sie ist relativ lang und schmal, daher vielleicht das CG.

Beim Wind Raider und Land Shark gab es z.B. keine Qualitätsabstufungen, Mekaneck und Road Ripper gab es wieder als CG. Insgesamt erscheint es mir eher willkürlich bzw. sporadisch entschieden zu werden.
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Geschrieben am  17.07.2024 um  22:10 Uhr  |  Zuletzt geändert am 17.07.2024 -22:12 Uhr
He-Tim
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katzenbisi schrieb am  17.07.2024 um  19:41
@ Masterverse Skeletor mit Thron:

Der wurde mir heute als Collectors Grade gestrichen. Daher würde mich mal interessieren, ob das bei euch auch der Fall ist.

Entweder das Set wird gar nicht als CG ausgeliefert oder da werden selektive Vorbestellungen zurückgestuft. Das hatte ich schonmal beim Origins Sssqueeze.
Wurde bei mir ebenfalls geändert.
Hat das Set dann umgehend storniert.
Normal bekomme ich es auch hier.

Geschrieben am  17.07.2024 um  22:11 Uhr
Mandrez
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katzenbisi schrieb am  17.07.2024 um  22:10
oder die OVP ist so ungünstig dimensioniert, dass CG Umverpackungen zu teuer kämen.


Das könnte durchaus sein, dass es an dem Format selbst liegt. Oder dass die OVP selbst rein quaderförmig und robust genug ist, um diese nicht extra als CG vertreiben zu müssen, damit sie im guten Zustand ankommen wird.





Ja, da gabs paar Sachen, wo von Anfang an kein CG angeboten wurde, ich glaube u.a. das 4er Snake Set und auch Fahrzeug


Das 4er Snake Set gab es tatsächlich als CG, obwohl die Box selbst robust und unempfindlich wirkt, da keine abstehende Flap oder ein offener Blister vorhanden ist. Aber sie ist relativ lang und schmal, daher vielleicht das CG.

Beim Wind Raider und Land Shark gab es z.B. keine Qualitätsabstufungen, Mekaneck und Road Ripper gab es wieder als CG. Insgesamt erscheint es mir eher willkürlich bzw. sporadisch entschieden zu werden.
Interessant, aber ich komme grad echt nicht auf den damaligen Artikel bzw. das Origins Fahrzeug, das man nicht als CG da bestellen konnte

Die Burgen auch nicht, oder?

Übrigens, der CC Collector ist auch nicht als CG zu bestellen.

Geschrieben am  17.07.2024 um  22:23 Uhr
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He-Tim schrieb am  17.07.2024 um  22:11

katzenbisi schrieb am  17.07.2024 um  19:41
@ Masterverse Skeletor mit Thron:

Der wurde mir heute als Collectors Grade gestrichen. Daher würde mich mal interessieren, ob das bei euch auch der Fall ist.

Entweder das Set wird gar nicht als CG ausgeliefert oder da werden selektive Vorbestellungen zurückgestuft. Das hatte ich schonmal beim Origins Sssqueeze.
Wurde bei mir ebenfalls geändert.
Hat das Set dann umgehend storniert.
Normal bekomme ich es auch hier.
Geht es dir nicht um die US-Version mit engl. Text (Hintergrund Infos)?

Geschrieben am  17.07.2024 um  22:25 Uhr
Evil Hordak Meine Identität wurde verifiziert.
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Geschrieben am  17.07.2024 um  22:43 Uhr
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