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Das Ende der scapler bei eBay und co ?
 
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Mandrez
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Reduktion der Gebühren oder auch so ein Schritt war letztendlich auch mal Zeit, nicht nur, dass eBay private Verkäufer mehr und mehr vergrault hat (auch wegen der neuen Zahlungsabwicklung), eBay hat hat wahrscheinlich auch mit den immer steigenden Gebühren zu den teilweise völlig absurd hohen Motu MOC Vintage beigetragen.

Wenn man sich aktuell die Festpreis-Auktionen mal anschaut, vor allem von MOCs von gewerblichen Anbietern, sind die doch schon pervers hoch (so derart viele Vontage MOCs über 700 Euro) und nach den bereits fallenden Preisen bei klassischen Auktionen mit Geboten kann man fast nur hoffen, dass es wieder deutlich in die andere Richtung geht, auch wenn ich am eigenen Ast säge, da ich selbst noch Vintage MOCs habe.
Aber wie erwähnt, die Preise sind einfach - und sicher nicht nur bei Motu - pervers hoch!

In den eBay Foren wird übrigens seit heute auch noch neben dem bösen Erwachen der neuen "angelockten" privaten Verkäufer, die 2023 nun durchstarten und dann 2024 vom Finanzamt die Quittung bekommen, sowie der strengen eBay-Kontrolle, wer privat angibt, aber in gewerblicher Weise verkauft, noch vermutet, dass eBay nun von Massen an minderwertigem Flohmarkt- und Schrott geflutet werden würde!

Vielleicht am Anfang, aber auf Dauer IMO nicht, vor allem, wenn man bedenkt, dass man bei mehr als 30 Schrottartikel zu niedrigem Preis danach theoretisch nicht mehr weiter verkaufen kann.

Auf jeden Fall wird es interessant und auf eBay könnten auch bei Motu endlich mal wieder neue alte Sachen angeboten werden, die man jahrelang nicht gesehen hat.

Auf Dauer werden die Sammlerpreise sicher auch fallen. Bin gespannt

Achja, ich hab mir dieses Plattform-Steuertransparenzgesetz mal durchgelesen und wie schon angedeutet, wenn eBay die Umsätze weitergibt, müssen die auch die Steuer-ID der eBay Verkäufer mitweitergeben!
Also über kurz oder lang wird eBay die Steuernummer von uns verlangen, sonst wird man da nicht weiterverkaufen können

Geschrieben am  01.03.2023 um  19:51 Uhr  |  Zuletzt geändert am 01.03.2023 -20:04 Uhr
oneinchman
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Ich bin schon länger raus bei eBay Sachen zu verkaufen. Vor einiger Zeit gab es doch irgendeine Umstellung beim Verkauf. Da habe ich ständig eine Mail von eBay bekommen dass wenn ich weiter verkaufen möchte, ich irgendwas zustimmen oder ändern muss. Ich glaube das war verbunden mit den Punkten die man ab dann sammeln konnte. Hab ich nicht gemacht weil mir das zu umständlich vorkam.

Aber keine Verkaufsprovision klingt verlockend und ich verkaufe sowieso selten was.

Geschrieben am  07.03.2023 um  13:49 Uhr
Mandrez
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Dass nun ohne Verkaufsprovision, ist schon witzig:
Ich habe meine 4 aktuell angebotenen Artikel letzte Woche um die 12% Verkaufsprovision gesenkt und schon wurden 3 innerhalb weniger Stunden gekauft, obwohl schon paar Monate unverkauft

Preise waren aber immer noch etwas über eBay KL Preise, aber halt über eBay mit kostenlosem Käuferschutz (noch!), was für viele wohl dann ausschlaggebend ist. Der neue Eigentümer von eBay KL hat zwar auch Käuferschutz, nimmt aber schon etwas happige Gebühren dafür, die mit dem Warenwert noch mitansteigen.

eBay KL wird dadurch doch wieder deutlich mehr Konkurrenz vom klassischen eBay bekommen. Kann mir gar nicht vorstellen, dass beim Verkauf von eBay KL keine Klausel drin war, damit sich eBay Auktionen und eBay KL nicht ins Gehege kommen. Die werden über Wegfall Gebühren sicher mächtig sauer sein.

Geschrieben am  07.03.2023 um  14:06 Uhr  |  Zuletzt geändert am 07.03.2023 -14:09 Uhr
Retro-Ulle
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Vielleicht ist es ja auch das Ziel von ebay, die Konkurrenz mehr oder weniger platt zu machen und danach als quasi Monopolist wieder ordentlich Gebühren zu kassieren.
Es könnte natürlich auch genug "dumme" Privatverkäufer geben, die erstmal wie wild verkaufen und dann nach einiger Zeit als gewerblich eingestuft werden. Das wird dann Dank Finanzamt und zukünftigen Verkaufsgebühren schön teuer.

Noch eine Frage: Wie ist es eigentlich, wenn ich was über ebay kaufe und mit PayPal bezahle? Da müssten doch Gebühren anfallen? Werden diese PP-Gebühren den Verkäufern in Rechnung gestellt? Wird da ein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern gemacht?

Geschrieben am  07.03.2023 um  20:46 Uhr  |  Zuletzt geändert am 07.03.2023 -20:48 Uhr
Mandrez
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Uuuh, gute Frage, jetzt hatte man sich gerade erst an die neue Kaufabwicklung gewöhnt, in der die Zahlungsart des Käufers für den VK nicht mehr relevant - und auch nicht mehr bekannt - ist, da kommst du mit so einer Frage
Da eBay alle Gebühren streicht und der Käuferschutz nicht mehr von PayPal für eBay in der früheren Form erfolgt, sondern nur über eBay, egal welche Zahlungsart genutzt wurde, sollten auch jetzt weiterhin keine neuen alten Paypal-Gebühren anfallen. Das würde ja auch in Teilen der neuen Zahlungsabwicklung, die ja auch jetzt weiterhin besteht, widersprechen.

Geschrieben am  07.03.2023 um  21:10 Uhr
Retro-Ulle
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Danke für die Antwort. Mir war nicht bekannt, dass man bei der ebay-Zahlung nur Käuferschutz über ebay, aber nicht über Paypal hat.

Geschrieben am  07.03.2023 um  22:48 Uhr
Deepbluestar..
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Ich finde das viel besser, dass das jetzt so über ebay läuft, mit der Verkaufsabwicklung.

Geschrieben am  08.03.2023 um  01:45 Uhr
Mandrez
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Retro-Ulle schrieb am  07.03.2023 um  22:48
Danke für die Antwort. Mir war nicht bekannt, dass man bei der ebay-Zahlung nur Käuferschutz über ebay, aber nicht über Paypal hat.
Früher konnte man als Käufer auf beiden Seiten einen Käuferschutzfall eröffnen. Danach und wahrscheinlich auch noch aktuell wurde man auf eBay verwiesen, wenn man auf Paypal einen eröffnen wollte.

Geschrieben am  08.03.2023 um  03:19 Uhr
Mandrez
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Deepbluestardust schrieb am  08.03.2023 um  01:45
Ich finde das viel besser, dass das jetzt so über ebay läuft, mit der Verkaufsabwicklung.
Dass eBay die Zahlungen zunächst einnimmt und quasi als Treuhänder und "Schiedsrichter" agiert, gefällt allerdings vielen VK nicht, da eBay genau wie Paypal Zahlungen einbehalten oder zurückbuchen lassen kann.

Geschrieben am  08.03.2023 um  03:24 Uhr
Deepbluestar..
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Mandrez schrieb am  08.03.2023 um  03:24

Deepbluestardust schrieb am  08.03.2023 um  01:45
Ich finde das viel besser, dass das jetzt so über ebay läuft, mit der Verkaufsabwicklung.
Dass eBay die Zahlungen zunächst einnimmt und quasi als Treuhänder und "Schiedsrichter" agiert, gefällt allerdings vielen VK nicht, da eBay genau wie Paypal Zahlungen einbehalten oder zurückbuchen lassen kann.
Mir gefällt es gerade als VK.

Geschrieben am  08.03.2023 um  03:52 Uhr
Starlord
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Deepbluestardust schrieb am  08.03.2023 um  01:45
Ich finde das viel besser, dass das jetzt so über ebay läuft, mit der Verkaufsabwicklung.
Ich finde vor allem besser, dass man seine Bankverbindung nicht mehr an jeden rausgeben muss.

Geschrieben am  08.03.2023 um  08:20 Uhr
Mandrez
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Auf zig Seiten im Netz öffentlich kann man Bankverbindungen sehen und "sammeln". Alles, was da falsch läuft, kann man widerrufen, oder anders gesagt, bei solchen Lastschriften seh ich wenig Risiko außer vielleicht Zeitaufwand bei Missbrauch.

In eBay Foren sehen fast alle VK die neue Zahlungsabwicklung und eBay als Zwischenverwalter des Geldes kritisch, nicht nur dass es 30 Tsge einbehalten werden kann, sondern angeblich hätten sich die Käuferbeschwerden, die ja ebenfalls bis zu 30 Tagen nach Erhalt erfolgen können, stark erhöht und so eBay oft das Geld erstattet.
Bei Zahlung früher (ohne Paypal) in Form direkter Überweisung, wären die Rückforderungen der Käufer nicht nur deutlich schwieriger, sondern auch weniger gewesen.
Kurz gesagt, mehr Käufer würden die neue Zahlungsabwicklung missbrauchen, um schon bei kleinsten "Problemen" übermäßig Geld zurück zu verlangen.

Zudem können VK mit direkt eingenommenen Geld wahrscheinlicher und schneller arbeiten als es immer erst 30 Tage zu "parken".

Da ich nicht viel verkaufe, kann ich das nur so hier weitergeben. Selbst bin ich zwiegespalten zur neuen Verkaufsabwicklung.

Mit dem Wegfall der neuen Gebühren wollte eBay zum dritten Mal Bankkonto verifizieren, obwohl erst noch 2 Tage zuvor im Februar Auszahlungen von eBay darauf erfolgten

Wie oben erwähnt, mal sehen, wann eBay jetzt die Steuernummern abfragt bzw. verifizieren lässt.
Wahrscheinlich doch erst später im Jahr, damit die gerade erst neu angelockten VK nicht über das 30 Artikel/2000 Euro Limit stolpern

Geschrieben am  08.03.2023 um  17:13 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -17:19 Uhr
Geiguff
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ich bin mir ziemlich sicher, dass Ebay nie die Steuer-Nummern abfragen wird und wenn doch würde ich dort nix mehr verkaufen.

Als Praktiker (ich arbeite in der Steuerberatung) hier mal ein paar Worte meinerseits:

diese besagten 30 Verkäufe sind gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern durch ähnlich gelagerte Fälle dieser Art irgendwann mal von den Gerichten festgelegt worden. Bedeutet natürlich zunächst, dass juristisch überhaupt ein Wert da ist, der im Zweifelsfall aber definitv anfechtbar ist.

Wie hier schon mal geschrieben wurde, ist es zutreffend, dass wenn sich ein Artikel länger als ein Jahr in dem Besitz der Person befindet, ist ein eventueller Gewinn nicht zu versteuern.
Jetzt kommen wir zum springenden Punkt: jeder Sammler sollte am besten anfangen selbst wenn er nicht beabsichtigt die Sachen wieder zu verkaufen eine Art Buchahltung führen. Heißt Rechnungen/Quittungen/Belege über Käufe aufbewahren um am Ende auch NACHWEISEN zu können, dass der Artikel länger als 1 Jahr im persönlichen Besitz war. Im Zweifelsfall ist der Sammler in der Nachweispflicht!

Ich bin der Auffassung, dass es stark auf den Gesamterlös ankommen wird.

Beispiel:

ich habe die letzten 5 Jahre fast 400 CDs bei Rebuy gekauft. Dass da mal Fehlkäufe dabei sind, fast normal. Jetzt verkaufe ich die für kleines Geld bei Ebay wieder.
WEnn ich am Ende des Jahres 50 CDs mit einem Warenwert von 60 Euro verkaufe, wird das das Finanzamt absolut nicht interessieren.

Was ich auch hier so rauslese ist, dass man glaubt, das Finanzamt wartet nur auf Personen, die mehr als 30 Artikel im Jahr verkaufen.

Was glaubt Ihr wie viele Personen im Jahr mehr als 30 Artikel verkaufen?

Noch viel besser: angenommen die würden alle dem Finanzamt (das auch sachlich für die Person zuständig ist) gemeldet (dafür bräuchte das Finanzamt die Steuer-ID).
Wo bitte soll denn das Personal herkommen, für diese Meldefälle zu bearbeiten.

was wahrscheinlich den wenigsten bekannt ist, auch dem Finanzamt fehlt es an allen Ecken und Kanten an Personal. Das liegt daran, dass die Verwaltung kaputt gespart ist, und jemand der eine solche Stelle inne hat, eine langjährige Fachausbildung haben und einiges können muss. Solche Leute, die auch was können, gehen mit solchem Wissen in die Industrie, weil die dort wesentlich besser verdienen. So einen Spezialisten holst du dir nicht in Boot, wenn da jemand kommt, der keinen Bock mehr hat im Lidl an der Kasse zu sitzen und lässt den dann mal so Steuerfahndung/Steuerprüfer arbeiten. Da drücken Leute teilweise 10 Jahre die Schulbank für sowas.

Bleiben wir bei dem, der beim Finanzamt arbeitet. Wie gesagt, so jemand muss was können und verdient entsprechend Geld. Bedeutet, in seiner Arbeitszeit muss er schon einiges an Steuermehreinnahmen generieren, damit auch der sich bezahlt macht.
Und glaubt irgendjemand hier ernsthaft, dass macht er sich bei einem kleinen Sammler, der 40 Artikel verkauft und sagen wir mal ganz dreist im Jahr 500 Euro damit macht. Sicher nicht. Die haben ganz andere Fische, die die jetzt schon nicht angeln können, weil Personal fehlt.

Alleine das Verfahren (Dauer, Zeitaufwand, Mehreinnahmen/Nutzen) ist die Sache nicht wert.

Das bedeutet nicht, dass es krasse Ausnahmefälle gibt. Aber im Regelfall (abhängig was da für Summen im Spiel sind) wird es da keine großen Änderungen geben.

Auch Banken haben bei regelmäßigem hohen Geldeingang eine Meldepflicht an das Finanzamt wegen Geldwäscherei. Schon die ganze Zeit.

Von daher würde ich als kleiner Sammler da jetzt nicht in Panik verfallen. Es wird in der Branche nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
------------------
"PURE VERNUNFT DARF NIEMALS SIEGEN!!!!"

Geschrieben am  08.03.2023 um  19:34 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -19:40 Uhr
Mandrez
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Ich glaube auch, dass vor Verfolgung von zwei- und sogar dreistelligen Verkaufszahlen zunächst die hohen (5 stelligen) Umsätze von privaten VK genauer betrachtet und herausgefiltert werden würden.

Und personaltechnisch mag das so sein, aber ich bin überrascht, dass du quasi die Automatisierung übersiehst:
Die Schreiben bzw. Fragebögen, die Ende nächstes Jahr für 2023 rausgehen könnten, wenn man z. B. 2.000 Euro überschritten hat, laufen doch ersteinmal völlig automatisiert (Software gibt es schon über 10 Jahre). Und anstatt per Hand, muss man dann eh auch seine Angaben bzw. Gründe auf der Elster Seite elektronisch eingeben, wo diese wiederum maschinell geprüft werden, womit immer weiter vorgefiltert wird, bevor sich ein Sachbearbeiter überhaupt an die Sache ransetzt (wie bereits schon seit 2013 gesetzlich möglich). Bei 10.000 Verdachtsfällen gelangen so vielleicht 10 auf dem Tisch?

Das soll nicht heißen, dass nicht auch schon vorher Nachzahlungsbescheide ebenfalls automatisiert rausgehen und das wohl eher dann die Regel sein wird.

Somit wird doch der vermeintliche neu befürchtete Mehraufwand in Grenzen gehalten und natürlich geht es wie immer um die "großen bislang noch noch ins Netz gegangenen Fische" . Genauso wie Einzelfälle am Ende erst auf dem Rechtsweg entschieden werden können - kleine wie große. Das könnte dann tatsächlich zu zusätzlichen Belastungen der Gerichte führen?

Ich bin gespannt, was dann so ab Ende 2024 bzw. 2025 so im Netz dazu gemeldet wird.
Leider bin ich, da ich meine Preise um die 12% Gebühr gesenkt hatte, bei den gerade verkauften Artikel schon bei der Hälfte der erlaubten Summe für 2023 angekommen, aber die Artikel sind zum Glück schon paar Jahre in der Sammlung gewesen. Hätte eBay die Gebühren nicht schon letztes Jahr streichen können

Wir können wetten, dass eBay als Verkaufsplattform die Steuernummer irgendwann abfragt, denn die sind als betreffende Plattform zur Identifizierung ihrer Verkäufer und zur Zusammenführung der Umsätze dazu laut dem neuen Plattformsteuertransparenzgesetz verpflichtet!

Daher ja auch schon die ganzen Tipps hier, auf welchen "Plattformen" (!) und auf welchem Wege man ohne diese Nachverfolgung verkaufen kann und sollte.

Geschrieben am  08.03.2023 um  19:58 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -20:11 Uhr
Geiguff
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ganz ehrlich, mir ist es allmählich zu mühsam mich mit Laien über Steuerthemen zu unterhalten, die die Komplexität der Materie unterschätzen.

Meinetwegen soll jeder tun was er will. Wer verunsichert ist, soll ein Gewerbe anmelden mit dem ganzen Spaß drumherum.

Was die Automatisierung angeht, gehst Du davon aus, dass die auch EDV technisch das umsetzen können. Wenn die so gut darin sind, wie mit dem Elster Verfahren, dann bin ich da völlig entspannt.

Um Schätzungsbescheide generieren zu können, müsste Ebay an das für die Person sachlich zuständige Finanzamt Umsätze melden. Die Angaben hat Ebay (noch) nicht.
Und Umsätze führen nicht direkt zu Schätzungsbescheiden.
Sollten die ergehen und ein Einspruch eingelegt werden, muss sich spätestens dann ein Sachbearbeiter mit beschäftigen, wo wir wieder am Anfang meines obigen Beitrags wären.

Und damit beende ich das Thema auch von meiner Seite, ich wünsche weiter viel Freude beim Fachsimpeln.
------------------
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Geschrieben am  08.03.2023 um  20:13 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -20:15 Uhr
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Geiguff schrieb am  08.03.2023 um  20:13
ganz ehrlich, mir ist es allmählich zu mühsam mich mit Laien über Steuerthemen zu unterhalten, die die Komplexität der Materie unterschätzen.

Meinetwegen soll jeder tun was er will. Wer verunsichert ist, soll ein Gewerbe anmelden mit dem ganzen Spaß drumherum.

Was die Automatisierung angeht, gehst Du davon aus, dass die auch EDV technisch das umsetzen können. Wenn die so gut darin sind, wie mit dem Elster Verfahren, dann bin ich da völlig entspannt.

Um Schätzungsbescheide generieren zu können, müsste Ebay an das für die Person sachlich zuständige Finanzamt Umsätze melden. Die Angaben hat Ebay (noch) nicht.
Und Umsätze führen nicht direkt zu Schätzungsbescheiden.
Sollten die ergehen und ein Einspruch eingelegt werden, muss sich spätestens dann ein Sachbearbeiter mit beschäftigen, wo wir wieder am Anfang meines obigen Beitrags wären.

Und damit beende ich das Thema auch von meiner Seite, ich wünsche weiter viel Freude beim Fachsimpeln.
Experten- und Praktikerwissen ist immer wertvoll, wenn es entsprechend in Sachverhalte und Diskussionen eingebracht wird, aber hier stempelst du andere als Laien ab ohne dabei selbst noch Neues und Fachliches "als Insider" beizutragen bzw. auf die genannten Punkte in entsprechender Art tiefer einzugehen.

Kurz, du bleibst hier genau wie die Laien an der Oberfläche.

"Komplex" ist jeder Bereich des Lebens.
Wären Steuerthemen nicht komplex und würde alles auf einen "Bierdeckel" passen, wären Steuerberater ja arbeitslos


Geschrieben am  08.03.2023 um  20:42 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -20:54 Uhr
oneinchman
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Mandrez schrieb am  07.03.2023 um  21:10
Uuuh, gute Frage, jetzt hatte man sich gerade erst an die neue Kaufabwicklung gewöhnt, in der die Zahlungsart des Käufers für den VK nicht mehr relevant - und auch nicht mehr bekannt - ist, da kommst du mit so einer Frage
Da eBay alle Gebühren streicht und der Käuferschutz nicht mehr von PayPal für eBay in der früheren Form erfolgt, sondern nur über eBay, egal welche Zahlungsart genutzt wurde, sollten auch jetzt weiterhin keine neuen alten Paypal-Gebühren anfallen. Das würde ja auch in Teilen der neuen Zahlungsabwicklung, die ja auch jetzt weiterhin besteht, widersprechen.
Das heißt wenn ich nun auf eBay was verkaufe und der Käufer zahlt mit PayPal, dann zahle ich keine PayPal Gebühren mehr?

Geschrieben am  08.03.2023 um  21:07 Uhr
Mandrez
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Nein, keinerlei Gebühren, auch keine Paypalgebühren. Du weißt ja wie erwähnt auch gar nicht, wie er zahlt. Der ist ja dabei ganz frei.

Ich war auch letztens überrascht, als mir ein Käufer später mitteilte, er habe ein besonderes Angebot der Paypal-Ratenzahlung genutzt.

Bezieht sich auf eBay Auktionen, bei eBay Kleinanzeigen ist das natürlich weiterhin anders!

Geschrieben am  08.03.2023 um  21:29 Uhr  |  Zuletzt geändert am 08.03.2023 -21:32 Uhr
Mandrez
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@Geiguff

Zitat:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ebay nie die Steuer-Nummern abfragen wird und wenn doch würde ich dort nix mehr verkaufen

Tja, sind unsichere Zeiten, ich hätte doch wetten sollen

Schau mal in die Nutzungsbedingungen der Zahlungsabwicklung, unter Punkt 4 Registrierung wird von privaten Verkäufer auch die Steueridentnummer verlangt
Weitere Änderungen in Kürze (s. eBay Nachricht in deinem Account).

War doch klar, dass eBay das mit in die Zahlungsabwicklung aufnimmt.

Geschrieben am  13.03.2023 um  22:38 Uhr  |  Zuletzt geändert am 13.03.2023 -22:49 Uhr
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