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Guardian80
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Mandrez schrieb am
27.05.2022 um
18:48
Cosmic schrieb am
27.05.2022 um
18:43 Kol-Dar Army-Building?? 
Warum nicht?
Außer Faker und Trooper mach ich kein Army Building (Ziel je 14).
Buzz-Off hatte mich gereizt, aber die Bemalungen waren so schlecht.
Auch wenn off-topic, welche Origins Army habt ihr? 
Wird ja anscheinen ehr fuer Customs benutzt
Aber re: army building, ich mag eigentlich nicht, Charaktere doppelt zu haben, aber bei den Palace Guards hab ich mir drei geholt? allerdings bleibt einer in der Packung. Weil ich hab nicht genug Platz!
Beim Horde Trooper hab ich jetzt meinen ersten, aber da kommen noch 1-2 dazu. Mini-Army building!
Obwohl ich mochte es eigentlich auch, als er in manchen Comics ein Charakter war, eher einzigartig (Ehapa, manche Mini-Comics).
Vielleicht kommen später noch mehr von denen und den Palace Guards.
Faker bleibt bei mir einzigartig!
Wenn ich mal den MC Stratos hab, überleg ich wg. Avioniern. Muss aber nicht unbedingt.
Ich glaub Buzz-Off wird bei mir eher der Herr der Bienen / Wespen, und nicht der Andreenids
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27.05.2022
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18:57
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cappa schrieb am
27.05.2022 um
18:52 Die ersten sind schon auf eBay 
War klar, ist aber allg. noch weniger mit diesen Vorbestellungen sofort auf eBay anzubieten als damals bei Matty.
Würde ich aber auch selbst nie machen, Creations hat ja scheinbar ne hohe Verlustrate auf dem Versandweg und wenn der Käufer dann hier hartnäckig auf Erfüllung pocht (ist ja schon einer verkauft), darf man sich die Figur selbst auf dem Zweitmarkt für den dann kaufen.
Interessant wird es eigentlich wie immer erst, wenn der erste die Figur hat und auf eBay anbietet (in hand). So hätte man damals das 2er SDCC Set auch locker für nur 80 Euro bekommen können - vs. dem wahnsinnigen Anstieg bis heute.
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Geschrieben am
27.05.2022
um
18:59
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Mandrez
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Cosmic schrieb am
27.05.2022 um
18:57
Mandrez schrieb am
27.05.2022 um
18:48 Warum nicht?
Außer Faker und Trooper mach ich kein Army Building (Ziel je 14).
Buzz-Off hatte mich gereizt, aber die Bemalungen waren so schlecht.
Auch wenn off-topic, welche Origins Army habt ihr? 
Wird ja anscheinen ehr fuer Customs benutzt
Aber re: army building, ich mag eigentlich nicht, Charaktere doppelt zu haben, aber bei den Palace Guards hab ich mir drei geholt? allerdings bleibt einer in der Packung. Weil ich hab nicht genug Platz!
Beim Horde Trooper hab ich jetzt meinen ersten, aber da kommen noch 1-2 dazu. Mini-Army building!
Obwohl ich mochte es eigentlich auch, als er in manchen Comics ein Charakter war, eher einzigartig (Ehapa, manche Mini-Comics).
Vielleicht kommen später noch mehr von denen und den Palace Guards.
Faker bleibt bei mir einzigartig!
Wenn ich mal den MC Stratos hab, überleg ich wg. Avioniern. Muss aber nicht unbedingt.
Ich glaub Buzz-Off wird bei mir eher der Herr der Bienen / Wespen, und nicht der Andreenids 
Palace Guards wohl bei vielen, aber für mich nicht, fehlt einfach der Vintag Bezug.
Buzz-Off klar als Herr bzw. Chef, aber über welches Bienen/Wespen-Volk/Heer? Da muss noch eins her
Faker auch wegen dem neuen Mini Comic ein wenig, He-Man umzingelt
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Geschrieben am
27.05.2022
um
19:01
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Mandrez
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Einen hat er ja schon sofort verkauft.
Glaube aber nicht, dass der sich im MC TK Bereich ansiedeln wird.
An Tauschware habe ich jetzt erst gedacht, also 1:1 evtl. auch gegen She-Ra oder Sun-Man MC?
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Geschrieben am
27.05.2022
um
19:03
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atuk
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Ich bin so froh das mich die ganzen exklusiven und alles was über Standard Figuren hinaus geht überhaupt nicht interessiert. Daher kann ich mir so manchen Ärger (und Geld) sparen. Aber natürlich viel Glück und Spaß an alle die zugeschlagen haben und noch wollen.
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Geschrieben am
27.05.2022
um
19:05
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Karak_Nul
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Mandrez schrieb am
27.05.2022 um
18:59
cappa schrieb am
27.05.2022 um
18:52 Die ersten sind schon auf eBay 
War klar, ist aber allg. noch weniger mit diesen Vorbestellungen sofort auf eBay anzubieten als damals bei Matty.
Würde ich aber auch selbst nie machen, Creations hat ja scheinbar ne hohe Verlustrate auf dem Versandweg und wenn der Käufer dann hier hartnäckig auf Erfüllung pocht (ist ja schon einer verkauft), darf man sich die Figur selbst auf dem Zweitmarkt für den dann kaufen.
Interessant wird es eigentlich wie immer erst, wenn der erste die Figur hat und auf eBay anbietet (in hand). So hätte man damals das 2er SDCC Set auch locker für nur 80 Euro bekommen können - vs. dem wahnsinnigen Anstieg bis heute.
Der Käufer kann so hartnäckig wie er will auf Erfüllung pochen, wenn der Käufer seine Ware von Mattel nicht ehält ist er über §275 BGB fein raus.
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Geschrieben am
27.05.2022
um
19:07
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Mandrez
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Nee, so einfach geht das nicht. Gibt viele Bsp./Fälle im Netz, wo Ersatzlieferung/Nacherfüllung durch - solche (Zwischen-) Verkäufer erfolgen musste, egal ob privat oder gewerblich.
Dein Ansatz würde nur greifen, wenn es dem Verkäufer unzumutbar wäre (z.B. Einzelstück) oder Beschaffung im groben Missverhältnis (10 facher Preis Drittmarkt).
Da später eBay voll mit den Figuren, kann der Verkäufer den Artikel auf diesem Wege sich beschaffen und den Vertrag erfüllen.
Und selbst wenn nicht, bliebe der Weg über Rücktritt, Schadenersatz und Forderung Differenz, wenn sich der Käufer die Figur bei einem anderen Verkäufer zu einem höheren Preis kauft.
Aus der Nummer kommen Verkäufer dann nur raus, wenn der zu liefernde Artikel zerstört oder gestohlen wurde, was ja scheinbar sehr oft auf eBay nach(!) Verkauf passiert
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:14
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27.05.2022 -19:33
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Karak_Nul schrieb am
27.05.2022 um
19:07
Mandrez schrieb am
27.05.2022 um
18:59 War klar, ist aber allg. noch weniger mit diesen Vorbestellungen sofort auf eBay anzubieten als damals bei Matty.
Würde ich aber auch selbst nie machen, Creations hat ja scheinbar ne hohe Verlustrate auf dem Versandweg und wenn der Käufer dann hier hartnäckig auf Erfüllung pocht (ist ja schon einer verkauft), darf man sich die Figur selbst auf dem Zweitmarkt für den dann kaufen.
Interessant wird es eigentlich wie immer erst, wenn der erste die Figur hat und auf eBay anbietet (in hand). So hätte man damals das 2er SDCC Set auch locker für nur 80 Euro bekommen können - vs. dem wahnsinnigen Anstieg bis heute.
Der Käufer kann so hartnäckig wie er will auf Erfüllung pochen, wenn der Käufer seine Ware von Mattel nicht ehält ist er über §275 BGB fein raus.
NAchdem das ein Massenartikel ist, greift hier die Unmöglichkeit nicht, würde ich sagen...
------------------ Ich darf melden, es steht ein Soldat am Rio de la Plata
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:15
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Karak_Nul
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Courtney schrieb am
27.05.2022 um
19:15
Karak_Nul schrieb am
27.05.2022 um
19:07 Der Käufer kann so hartnäckig wie er will auf Erfüllung pochen, wenn der Käufer seine Ware von Mattel nicht ehält ist er über §275 BGB fein raus.
NAchdem das ein Massenartikel ist, greift hier die Unmöglichkeit nicht, würde ich sagen...
§275 Abs. 2 BGB
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:20
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Karak_Nul schrieb am
27.05.2022 um
19:20
Courtney schrieb am
27.05.2022 um
19:15 NAchdem das ein Massenartikel ist, greift hier die Unmöglichkeit nicht, würde ich sagen...
§275 Abs. 2 BGB
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

So einfach ist das nicht, denn mithin kann der Gläubiger einen Schaden erleiden, da er die Leistung nicht erhält. Möglicherweise muss er sich eine kurzfristige Ersatzleistung zu erhöhten Preisen beschaffen, oder kann die gewünschte Leistung nicht mehr gewinnbringend verkaufen. Folglich hat der Gläubiger ein Interesse an einem Schadensersatz.
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Geschrieben am
27.05.2022
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Klar, wie gesagt Frage des Aufwandes UND evt. noch des Verschuldens der Nichtlieferung. Da verpflichtet zur Lieferung, könnte er aber widerum den eigenen Verkäufer darüber zur Lieferung Ersatz verpflichten.
Ein Bekannter wollte z.B. einen Händler auf Ersatzbeschaffung eines seltenen Exclusives verklagen, das er nicht liefern konnte. Anwalt sah auch gute Chancen, aber dann hieß es plötzlich, die Ware sei beschädigt angekommen und somit er nicht Schuld. Da war die Sache schon wieder nicht so sicher und er verzichtete auf den Rechtsweg.
Mal davon abgesehen, sind Vorbestellungen, also Lieferung mit über 30 Tage im Voraus, seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt auf eBay anzubieten.
Da könnte es dann auch - nach 90(?) Tagen nach Zahlung - Probleme mit dem Käuferschutz geben. Daher kaufe ich auch keine Vorbestellungen mehr auf eBay USA.
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:26
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27.05.2022 -19:29
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rundertisch81 schrieb am
27.05.2022 um
19:25
Karak_Nul schrieb am
27.05.2022 um
19:20 §275 Abs. 2 BGB
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

So einfach ist das nicht, denn mithin kann der Gläubiger einen Schaden erleiden, da er die Leistung nicht erhält. Möglicherweise muss er sich eine kurzfristige Ersatzleistung zu erhöhten Preisen beschaffen, oder kann die gewünschte Leistung nicht mehr gewinnbringend verkaufen. Folglich hat der Gläubiger ein Interesse an einem Schadensersatz.
Da ich "nur" Verwaltungswirt bin und kein Jurist möchte ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
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Geschrieben am
27.05.2022
um
19:29
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Karak_Nul schrieb am
27.05.2022 um
19:20
Courtney schrieb am
27.05.2022 um
19:15 NAchdem das ein Massenartikel ist, greift hier die Unmöglichkeit nicht, würde ich sagen...
§275 Abs. 2 BGB
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

Ich denke, weil es eben mehrere Angebote auf ebay für diese Figur gibt, greift dieses Argument hier nicht. Der Aufwand wäre hier m.E. nicht so hoch, dass die Voraussetzungen für ein Missverhältnis erfüllt wären.
------------------ Ich darf melden, es steht ein Soldat am Rio de la Plata
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:31
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rundertisch8..
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... unabhängig davon, hier stehen Aufwand+Kosten nicht im Verhältnis zum Ertrag. Wer möchte denn einen monatelangen Rechtsstreit führen, die Kosten (falls keine Rechtsschutz) vorleisten und das für ne dusselige Figur und ein paar Zehner Differenz zum Ersatz .
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:32
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Nur, der ganz sicher ist
War der geringste Streitwert vor Gericht nicht was mit paar Cent?
Bei einem Freund wäre ein Mieterhöhungsbegehren um 20 Cent pro qm beinahe auch vor Gericht gelandet. Vermieter war sich wegen Mietspiegel als Basis sehr sicher, hat dann aber am Ende nicht auf Erhöhung geklagt.
Da die Mieten steigen, sitzt der eh am längeren Hebel bei der nächsten Erhöhung.
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Geschrieben am
27.05.2022
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19:34
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27.05.2022 -19:38
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Und schon sind alle 4 auf eBay.de für je 80 Euro (oder PV) verkauft
Aber okay, gibt ja auch viele Sammler, die nichts von dieser Figur auf Mattel Creations wussten bzw. allg. wissen, wo der zu bestellen ist/war und denen halt neue Figuren immer etwas mehr wert sind.
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27.05.2022
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19:57
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