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Warrior
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Ab dem 1.1.2023 tritt das neue Steuertranzparenz gestz in Kraft
Nach diesen müssen eBay und co automatisch alle verkaufe. Innerhalb
1 Jahres dem finazamt melden.. so lange man nicht über 30 verkaufe kommt oder 2000 Euro (gesamt im Jahr) passiert nichts. Wenn man darüber
Ist kontrolliert das Finanzamt das (das gilt nicht nur auf einer Plattform sofern für alle zuzusamnen also bei 21 bei eBay und 10 bei Amazon wird das Untersucht),
Das wird woll das Ende sein den
Wenn man gewerblich Verkauf und als privat deklarietist das Automatisch Steuerhinterziehung (schon der Verkauf von einen Artikel der als preorder oder so gekauft wurde und Verkauf liegt das vor) also Einkauf zum Verkaufen..
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Geschrieben am
29.12.2022
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01:36
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Da muss dann die ganze Familie hier mehr auf PE verkaufen Ab 7 Jahren Alter können die Kinder verkaufen, richtig?
Zunächst ändert sich ja nichts, 2023 wird erstmal gewaltig an Daten und Steuernummern gesammelt, erst mit Erklärung und Bescheid Ende 2024 könnten einigen Scalpern die ersten Probleme entstehen.
Zudem sind ja jetzt schon immer mehr dieser typischen von dir angesprochenen Wiederverkäufer als Kleingewerbe gemeldet.
Bedenklich wird das Zusammenführen der ganzen Daten und die Überwachung jedes Verkaufes unter Angabe seiner Steuernummer sein. Da wird z. B. eBay sicher bald noch weitere Daten verlangen, um alles kontrollieren, speichern und überwachen zu können. Im Moment läuft die Maschinerie ja erst bei Verdacht an (erlaubt seit 2013) und eBay muss alle Verkaufs-Daten preisgeben.
War aber schon zu erwarten, überall, wo es gut läuft und "privat" hohe Umsätze gemacht werden, greift irgendwann der Staat zu.
Übrigens muss man als privater VK nicht nur auf den Umsatz achten, sondern bereits schon seit einigen Jahren Gewinne von seinen Verkäufen in Höhe ab nur 600 Euro (2022) pro Jahr! in der Steuererklärung angeben und darüber auf den gesamten Gewinn Steuern zu zahlen sind. Lächerliche Grenze, wer macht das schon freiweillig?
Die 30 Artikel-Grenze als vermeintlicher gewerblicher Handel ist auch schon durch eBay KL Regeln und gerichtlichen Urteilen lange bekannt. Daher kann schon das Verkaufen von nur 10 gleichen Neuteilen als gewerblicher Handel deklariert und Steuernachzahlungen fällig werden.
Bei Sammlungsauflösungen wird man wohl bald Probleme haben bzw. dem Finanzamt Rede und Antwort stehen, also dann nur noch old-school Flohmarkt
Mal sehen, wann PE hier Steuerdaten verlangt und jeden Verkauf speichert und ans Finanzamt weitergibt bzw. weitergeben muss
Ansonsten bleibt nur noch der allseits berühmte Motu-Schwarzmarkt, wo bekannterweise auch Vladek noch immer seine neuen Polen-Vintage-MOCS verkauft
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Geschrieben am
29.12.2022
um
03:51
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Zuletzt geändert am
29.12.2022 -05:13
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BattleArms
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Dann wird der PE Verkaufsbereiche wohl aus den Nähten platzen, bis PE dann diese Daten erheben muss.
Am besten nur noch tauschen….
------------------ Human Battering Ram
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Geschrieben am
29.12.2022
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09:12
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Zod
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Tatsächlich sehe ich hier eher Probleme für Sammlungsauflösungen usw. Verkauf mal einen Teil einer Classics Sammlung, Tabletop Armeen oder was auch immer.
Und evtl trifft es Foren Marktplätze schneller als man denkt. Paypal bzw auch die Banken sind eh verspflichtet bei aufkommen von mehreren Kleinbeträgen Meldung zu machen wegen Geldwäschegesetzt wobei eben nebenbei auch rein zufällig die Steuer geprüft werden kann. Aber auch Foren Marktplätze können in die Pflicht kommen Daten auf Jahre aufzuheben wenn der Verdacht auf Handel besteht.
Jetzt ist die Frage was passiert, wird weniger verkauft oder werden die Preise höher weil evtl Abgaben mit eingerechnet werden? Portale gibt es ja erstmal viele. Aber ihr werded euch wundern wieviele Händler egal ob im Web oder auf Messen sich warm anziehen dürfen. Nicht jeder macht seine Buchhaltung "korrekt", nicht jeder Blogger gibt seine "Werbegeschenke" als Geldwertvorteil oder was weiß ich was an. Neider gibt es auch viele und schwupps anonyme Anzeigen über die tollen neuen Meldeportale. Und am Ende macht unser Hobby nur noch halb soviel Spaß.
Tatsächlich muss ich sogar selber überlegen ob ich dann noch weiterhin Hobbys haben möchte, mit Sammlerstücken (ich rauche oder saufe sie ja nicht weg) die ich am Ende nicht verkaufen kann bzw Strafe bezahle oder über Jahre verteilen muss. Davon abgesehen habe ich Steuern beim Kauf gezahlt und muss nochmal Steuern beim Verkauf bezahlen für die gleiche Sache dann?
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Geschrieben am
29.12.2022
um
09:28
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Zuletzt geändert am
29.12.2022 -09:43
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katzenbisi
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Ich kenne mich mit dem Steuerrecht nicht im Detail aus. Ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass Sammlungsgegenstände, die ein Jahr gehalten worden sind bei einem Verkauf nicht Steuerpflichtig sind. Daher mache ich mir als klassischer Sammler ohnehin keine Gedanken. Mit fortlaufender Wertsteigerung wie bei klassischen Geldanlagen würde ich ohnehin nicht rechnen.
------------------ "One man´s trash is another man´s treasure"
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Geschrieben am
29.12.2022
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Karak_Nul
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Die dicken Fische hinterziehen Beträge was Otto Normalo in 45 Jahren nicht verdient und bekommen dafür dauerarest in ihrer dicken Villa und der kleine Mann wird wieder gerupft wie die Gans zu Weihnachten.
Vielleicht sollte Vater Staat mal nicht so viel von seinem Geld ins Ausland verjubeln,dann müsste er die kleinen Bürger die jeden Tag aufstehen und den Laden hier am laufen halten nicht ständig mit neuen Abgaben drangsalieren.
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Geschrieben am
29.12.2022
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11:30
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Warrior
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Übrigens auch Foren usw müsten laut diesen gesetzt darunter fallen
. Es gibt einige. Videos YouTube dazu. Ich sehe das Problem auch bei den betreibern dies müssen ab den 1.1 die Daten speichern wenn nicht sind sehr hohe strafen möglich, da können Betreiber Si
CH nicht rausreden Wüsten sie nicht ,hier sollte sich PE schnell Mal informieren und vielleicht bis dahin das unterbinden ... Ja der Verkauf. Von grossen Sammlungen wird fast damit unterbunden..
Okay um fair zu bleiben es ist logisch für verkaufte Artikel steuern zu verlangen wenn das Amt sagt. Du handelst damit aber im gegen zu kannst du die Einkaufkosten davon. Abziehen..(also Belege aufbewahren) den nur der gewinn müsste meiner Meinung nach nur versteuert werden.
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Geschrieben am
29.12.2022
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melkor23
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Warrior schrieb am
29.12.2022 um
11:34 Übrigens auch Foren usw müsten laut diesen gesetzt darunter fallen
. Es gibt einige. Videos YouTube dazu. Ich sehe das Problem auch bei den betreibern dies müssen ab den 1.1 die Daten speichern wenn nicht sind sehr hohe strafen möglich, da können Betreiber Si
CH nicht rausreden Wüsten sie nicht ,hier sollte sich PE schnell Mal informieren und vielleicht bis dahin das unterbinden ... Ja der Verkauf. Von grossen Sammlungen wird fast damit unterbunden..
Okay um fair zu bleiben es ist logisch für verkaufte Artikel steuern zu verlangen wenn das Amt sagt. Du handelst damit aber im gegen zu kannst du die Einkaufkosten davon. Abziehen..(also Belege aufbewahren) den nur der gewinn müsste meiner Meinung nach nur versteuert werden.
Diese YouTube-Videos sind meines Erachtens reines Clickbait. Wenn man sich das Gesetz durchliest, sind nur Plattformen betroffen, bei denen die konkreten Kaufsummen gespeichert werden und ihnen somit bekannt sind, wie eben ebay und Amazon Marketplace sowie die sicher Bezahlen-Option auf ebay-Kleinanzeigen. Dort wird die Zahlungsabwicklung über die Plattform abgewickelt und die erzielten Kaufsummen können bestimmten Usern klar zugeordnet werden, weil diese ja auch den Plattformen selbst aufgrund deren Treuhand-Systeme abzgl. Gebühren ausgezahlt werden.
In Foren, bei üblichen ebay-Kleinanzeigen, auf Discord oder WhatsApp-Chats ist das völlig unmöglich, weil niemand weiß, ob und wieviel Geld wirklich geflossen ist und ob eine Transaktion wirklich abgeschlossen wurde. Die Plattformen können also gar nichts melden.
Private Veräußerungsgeschäfte sind abgesehen davon bis zu einem Gewinn (!) von 600 Euro pro Jahr steuerfrei und dazu kommt die Spekulationsfrist von einem Jahr - also alles was ich vor über einem Jahr gekauft habe, kann ich steuerfrei mit Gewinn verkaufen.
------------------ Tweeterhead-Statuen-News auf Twitter und Instagram: MotULegends | Messen, Cons und Termine 2023 unter https://bit.ly/termine2023
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Geschrieben am
29.12.2022
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Zod
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melkor23 schrieb am
29.12.2022 um
12:13
Warrior schrieb am
29.12.2022 um
11:34 Übrigens auch Foren usw müsten laut diesen gesetzt darunter fallen
. Es gibt einige. Videos YouTube dazu. Ich sehe das Problem auch bei den betreibern dies müssen ab den 1.1 die Daten speichern wenn nicht sind sehr hohe strafen möglich, da können Betreiber Si
CH nicht rausreden Wüsten sie nicht ,hier sollte sich PE schnell Mal informieren und vielleicht bis dahin das unterbinden ... Ja der Verkauf. Von grossen Sammlungen wird fast damit unterbunden..
Okay um fair zu bleiben es ist logisch für verkaufte Artikel steuern zu verlangen wenn das Amt sagt. Du handelst damit aber im gegen zu kannst du die Einkaufkosten davon. Abziehen..(also Belege aufbewahren) den nur der gewinn müsste meiner Meinung nach nur versteuert werden.
Diese YouTube-Videos sind meines Erachtens reines Clickbait. Wenn man sich das Gesetz durchliest, sind nur Plattformen betroffen, bei denen die konkreten Kaufsummen gespeichert werden und ihnen somit bekannt sind, wie eben ebay und Amazon Marketplace sowie die sicher Bezahlen-Option auf ebay-Kleinanzeigen. Dort wird die Zahlungsabwicklung über die Plattform abgewickelt und die erzielten Kaufsummen können bestimmten Usern klar zugeordnet werden, weil diese ja auch den Plattformen selbst aufgrund deren Treuhand-Systeme abzgl. Gebühren ausgezahlt werden.
In Foren, bei üblichen ebay-Kleinanzeigen, auf Discord oder WhatsApp-Chats ist das völlig unmöglich, weil niemand weiß, ob und wieviel Geld wirklich geflossen ist und ob eine Transaktion wirklich abgeschlossen wurde. Die Plattformen können also gar nichts melden.
Private Veräußerungsgeschäfte sind abgesehen davon bis zu einem Gewinn (!) von 600 Euro pro Jahr steuerfrei und dazu kommt die Spekulationsfrist von einem Jahr - also alles was ich vor über einem Jahr gekauft habe, kann ich steuerfrei mit Gewinn verkaufen.
Da wäre ich vorsichtig, ein Händler kann Einkauf vom Gewinn abziehen, bei der Privatperson ist die Endsumme gleich der Gewinn. Wenn er die Rechte eines Händler will muss er eben ein Gewerbe anmelden. Nur die Vorteile nutzen funktioniert leider nicht.
Was den Verkauf über Foren angeht, doch sind genauso betroffen, den im Zweifelsfall folgt eine Überweisung per Bank oder Paypal und diese sind auch verpflichtet zu melden.
Nur der typische Flohmarkt oder persönliche Übergabe könnte drum herum kommen.
Ich bin mir auch nicht sicher ob private Verkäufe unter der Spekulationsfrist laufen.
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Geschrieben am
29.12.2022
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12:38
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Tobman
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Also ich bin auch mal gespannt wo das hingeht. Verkaufen häufiger von unseren Kindern alte Kleidung, Spiele oder Spielzeug...da sind 30 Auktionen bei Ebay schnell erreicht.
Auch bei meiner Hobby Sammlung (u.a. Lego, MotU, Hot Toys) mag ich Veränderungen
Mal schauen, bei Kleinanzeigen heißt es ja seit einiger Zeit „gelöscht", statt verkauft...ggfs. sind das schon erste Anpassungen.
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Geschrieben am
29.12.2022
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13:13
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29.12.2022 -13:21
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Cyborg
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Private sachen wie zb unsere figuren sind rein privat aspekte ...wen ndie figur in paar jahren sich vom wert verdoppelt ..und ich sie verkaufe dann fallen keine steurn an !! beim haus sind es zb 7 jahre nach 7 jahre nutzung brauche ich bei verkauf des hauses keine steuern abführen. Das finanzamt will nur wissen wieviel ihr verkauft um es dann auf die gewerbeschiene zu fahren um euch dann eine steurnachzahlung aufbrummen...
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Geschrieben am
29.12.2022
um
13:25
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melkor23
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Zod schrieb am
29.12.2022 um
12:38
melkor23 schrieb am
29.12.2022 um
12:13 Diese YouTube-Videos sind meines Erachtens reines Clickbait. Wenn man sich das Gesetz durchliest, sind nur Plattformen betroffen, bei denen die konkreten Kaufsummen gespeichert werden und ihnen somit bekannt sind, wie eben ebay und Amazon Marketplace sowie die sicher Bezahlen-Option auf ebay-Kleinanzeigen. Dort wird die Zahlungsabwicklung über die Plattform abgewickelt und die erzielten Kaufsummen können bestimmten Usern klar zugeordnet werden, weil diese ja auch den Plattformen selbst aufgrund deren Treuhand-Systeme abzgl. Gebühren ausgezahlt werden.
In Foren, bei üblichen ebay-Kleinanzeigen, auf Discord oder WhatsApp-Chats ist das völlig unmöglich, weil niemand weiß, ob und wieviel Geld wirklich geflossen ist und ob eine Transaktion wirklich abgeschlossen wurde. Die Plattformen können also gar nichts melden.
Private Veräußerungsgeschäfte sind abgesehen davon bis zu einem Gewinn (!) von 600 Euro pro Jahr steuerfrei und dazu kommt die Spekulationsfrist von einem Jahr - also alles was ich vor über einem Jahr gekauft habe, kann ich steuerfrei mit Gewinn verkaufen.
Da wäre ich vorsichtig, ein Händler kann Einkauf vom Gewinn abziehen, bei der Privatperson ist die Endsumme gleich der Gewinn. Wenn er die Rechte eines Händler will muss er eben ein Gewerbe anmelden. Nur die Vorteile nutzen funktioniert leider nicht.
Was den Verkauf über Foren angeht, doch sind genauso betroffen, den im Zweifelsfall folgt eine Überweisung per Bank oder Paypal und diese sind auch verpflichtet zu melden.
Nur der typische Flohmarkt oder persönliche Übergabe könnte drum herum kommen.
Ich bin mir auch nicht sicher ob private Verkäufe unter der Spekulationsfrist laufen.
Nein, reine Zahlungsanbieter wie PayPal oder Banken sind von dem Gesetz nicht betroffen und müssen daher darauf beruhend gar nichts melden, siehe Abschnitt 1, § 3 des Gesetzes:
§ 3
Plattform; Plattformbetreiber
(...) Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich
unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1. die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
(...)
Dass man als Privatperson den Gewinn nicht mittels Verkaufspreis minus Kaufpreis ausrechnen darf, habe ich auch noch nie gehört. Gewinn ist nun mal so definiert und nicht anders. Wenn ich Zinsen bekomme oder Erträge aus Wertpapieren, muss ich ja auch nur auf die Zinserträge oder Dividenden und Kursgewinne innerhalb eines Jahres Steuern zahlen und nicht für mein komplettes Guthaben wenn ich es mal abhebe bzw. den kompletten Wertpapierwert, wen ich sie verkaufe.
Die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte von Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs, also auch Spielzeug und Sammlungen davon: http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/spekulationsfrist-was-ist-das.html
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Geschrieben am
29.12.2022
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Devastator
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Scalper wird es immer geben, gerade auf Plattformen wie hier oder eBay Kleinanzeigen kann man den Zahlungsverkehr eh nicht kontrollieren. Zudem die ganzen Regelungen mit älteren Sammlerartikeln.
------------------ Es gibt nur eine Klasse in der Gesellschaft, die mehr an Geld denkt, als die Reichen. Das sind die Armen.
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Geschrieben am
29.12.2022
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15:28
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Zod
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Nein Zahlungsanbieter fallen nicht unter dieses Gesetz aber eben unter andere sei es nun Geldwäschegesetzt oder sonst irgendwas. Es findet sich immer ein Grund warum der Staat deine Daten bekommt bzw sich melden lässt.
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Geschrieben am
29.12.2022
um
15:35
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melkor23
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Zod schrieb am
29.12.2022 um
15:35 Nein Zahlungsanbieter fallen nicht unter dieses Gesetz aber eben unter andere sei es nun Geldwäschegesetzt oder sonst irgendwas. Es findet sich immer ein Grund warum der Staat deine Daten bekommt bzw sich melden lässt.
Und wie oft kommt das für Privatpersonen vor, dass man Actionfiguren für 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro in bar verkauft?
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29.12.2022
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Hellspawn
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Oje da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu.
Aber ich kaufe eh nur noch für den Eigenbedarf und bestell nur 2mocs bei Creations.
Was bedeutet das für die Sora Bestellungen, soll ich die dann einstellen, möchte ja nicht das PE dadurch Probleme bekommen tut.
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Geschrieben am
29.12.2022
um
16:00
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Seb
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Um PE kümmern wir uns schon selbst und handeln, wenn wir Bedarf sehen.
------------------ Wenn du den Wert einer einer Idee einschätzen willst, dann schau dir an, wer ihr nachläuft.
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Geschrieben am
29.12.2022
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Zod
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melkor23 schrieb am
29.12.2022 um
15:45
Zod schrieb am
29.12.2022 um
15:35 Nein Zahlungsanbieter fallen nicht unter dieses Gesetz aber eben unter andere sei es nun Geldwäschegesetzt oder sonst irgendwas. Es findet sich immer ein Grund warum der Staat deine Daten bekommt bzw sich melden lässt.
Und wie oft kommt das für Privatpersonen vor, dass man Actionfiguren für 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro in bar verkauft?
Ich meine damit die ganzen Kleinbeträge bei denen schon seit Jahren auf die Meldepflicht hingewiesen wird.
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Geschrieben am
29.12.2022
um
16:56
Uhr
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melkor23
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Zod schrieb am
29.12.2022 um
16:56
melkor23 schrieb am
29.12.2022 um
15:45 Und wie oft kommt das für Privatpersonen vor, dass man Actionfiguren für 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro in bar verkauft?
Ich meine damit die ganzen Kleinbeträge bei denen schon seit Jahren auf die Meldepflicht hingewiesen wird.
Das hat aber mit Geldwäsche nichts zu tun und mit dem neuen Gesetz gleich dreimal nichts.
PayPal meldet auch nicht von selbst automatisch irgendwas ans Finanzamt, sondern das Finanzamt kann bei Unstimmigkeiten in der Steuererklärung erstmal einen Kontoabruf für einen Steuerschuldner anfordern, der dann eben neben Bankkonten auch das PayPal-Konto an sich enthält, aber erstmal nichts über die Bewegungen darauf. Dazu braucht es einen einen konkreten Steuerhinterziehungs-Verdacht und einen weiteren Kontoabruf inklusive Umsätze und Kontostände.
------------------ Tweeterhead-Statuen-News auf Twitter und Instagram: MotULegends | Messen, Cons und Termine 2023 unter https://bit.ly/termine2023
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Geschrieben am
29.12.2022
um
17:36
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Die 600 Euro Gewinn Grenze in einem Jahr hatte ich ja schon oben erwähnt und diese müsste ja schon seit den hohen Vintage Preisen viele der Motu-VK betreffen, obwohl man nicht übersehen darf, dass man gebrauchte Gegenstände in der Regel eher - nach Gebrauch - mit Verlust verkauft und nur ein kleiner Teil eines Haushalts wertsteigernde Sammlerobjekte enthält
Das Problem wird nach dem Sammeln und Speichern von mehr und mehr Verkaufsdaten das automatische Auswerten per Software sein. Was bislang nur bei Einzelfällen und auf Verdacht geschah, wäre jetzt automatisiert und der Angeprangerte muss sich rechtfertigen und erklären - und alle Belege aufgehoben haben.
Zudem ist es wie bereits erwähnt auch kein Hexenwerk für sein Hobby bzw. MotuSammeln zur Not ein Kleingewerbe anzumelden, wobei bei geringen Umsätzen (in 2022 auf stattliche 50.000 Euro Grenze erhöht) nur Einkommensteuer anfällt, die mit dem Hauptjob verrechnet wird.
|
Geschrieben am
29.12.2022
um
17:38
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Zuletzt geändert am
29.12.2022 -17:54
Uhr
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